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Urlaubssemester aufgrund von Praktika

Voraussetzung für die Ausstellung

Voraussetzung für die Förderlichkeit des Urlaubssemester aufgrund von Praktika ist, dass innerhalb des geplanten Urlaubssemesters eine Praktikumsdauer von drei Monaten schriftlich nachgewiesen werden kann (z.B. durch Vertragskopie, separate Bescheinigung des Arbeitsgebers etc.). Die erforderlichen drei Monate können auch durch das Absolvieren mehrerer kurzer Praktika erfüllt werden.

Die WiSo-Fakultät befürwortet ein Urlaubssemester durch Praktika ein Mal im Studium (jeweils 1x Bachelor und 1x Master). Zudem können i.d.R. während eines Urlaubssemesters keine Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden.

Beachten Sie bitte außerdem, dass im 1. Fachsemester keine Urlaubssemester aufgrund eines Praktikums beantragt werden kann. Die Anzahl der Fachsemester wird übrigens nicht auf Ihrem offiziellen Zeugnis aufgeführt. Nicht-EU-Studierende sollten sich zunächst an das International Office wenden.

Ablauf

Liegen die o.g. Voraussetzungen der Förderlichkeit vor, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

Die Unterlagen reichen Sie am besten wie folgt ein:

Wichtiger Hinweis:

Bitte reichen Sie die Dokumente bei uns im WiSo Student Service Point bis zum 10.03. (Urlaubssemester für das SoSe) bzw. 10.09. (Urlaubssemester für das WiSe) ein, damit der unterschriebene Antrag fristgerecht bis zum 31.03. bzw. 30.09. durch Sie selbst im Studierendensekretariat eingereicht werden kann. Wenn der Antrag bearbeitet wurde, dann melden wir uns bei Ihnen, damit er von Ihnen an das Studierendensekretariat übermittelt werden kann.