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Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stipendium an der Universität zu Köln 2012

Um das Gedächtnis an den Kölner Universitätsprofessor Dr. Benedikt Schmittmann (1872- 1939) zu ehren, vergibt die Universität zu Köln zusammen mit der „Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung“ wie bereits in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2011 ein Promotionsstipendium. Das Stipendium wird im Laufe des Wintersemesters 2012/2013 verliehen.

 

1. Wer kann gefördert werden?

Mit dem Stipendium können promotionswillige Absolventinnen und Absolventen aus allen Fakultäten der Universität zu Köln gefördert werden:

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftiche Fakultät, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Medizinische Fakultät, Philosophische Fakultät, Mathematisch-Naturwissenschaftiche Fakultät und Humanwissenschaftliche Fakultät.

Die Kandidatinnen oder Kandidaten müssen ihre Fähigkeit zur Promotion durch sehr gute Examensleistungen unter Beweis gestellt haben. Darüber hinaus müssen sich die Kandidatinnen oder Kandidaten während des Studiums sozial engagiert und sich nachweislich mit gesellschaftspolitisch relevanten Fragen beschäftigt haben. Notwendige Bedingung ist weiter der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit.

 

2. Wie hoch ist das Stipendium, und wie lange wird es gewährt?

Das Stipendium wird während der Dauer von zwei Jahren in Höhe von 1.000 € monatlich gewährt. Die Förderung beginnt zum 01.02.2013. Als Ausnahme von dieser Regelförderung kann der Stiftungsvorstand im besonderen Einzelfall eine darüber hinausgehende Unterstützung beschließen.

 

3. Wer ist vorschlagsberechtigt?

Das Recht, eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen, haben Professorinnen und Professoren der unter 1. genannten Fakultäten. Das Promotionsvorhaben muß von der vorschlagenden Professorin oder vom vorschlagenden Professor betreut werden.

 

4. Welche Unterlagen sind einzureichen?

Der Vorschlag ist schriftlich beim Rektor der Universität mit folgenden Anlagen einzureichen:

-       Lebenslauf der Kandidatin oder des Kandidaten

-       Kurzbeschreibung des Promotionsvorhabens

-       Nachweis, dass sich die Kandidatin oder der Kandidat mit gesellschaftspolitisch relevanten Fragen beschäftigt hat

-       Nachweis des sozialen Engagements während des Studiums

-       Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit

 

5. Bis wann und bei wem sind die Vorschläge einzureichen?

Die Vorschläge sind bis zum 28.09.2012 beim Rektor der Universität, Prof. Dr. Axel Freimuth, Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln, einzureichen.

 

6. Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Vergabekommission, der angehören:

-       der Rektor der Universität als Vorsitzender der Kommission

-       der Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs

-       die beiden Mitglieder des Vorstands der Benedikt und Helene Schmittmann-Wahlen-Stiftung

-       die Dekane oder Prodekane für Forschung der unter 1. genannten Fakultäten

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Elsbeth Hoffmann  (0221-470 5600)

Vorzimmer des Rektors

e.hoffmann@uni-koeln.de