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Bescheinigungen für das BAföG-Amt

Wenn Sie BAföG-Leistungen nach § 48 beziehen und dafür das BAföG Formblatt 5 oder 6 von der Fakultät ausgefüllt benötigen, dann erfolgt dies über den WiSo Student Service Point.

Bitte beachten Sie aber: Die Formblätter sind nur noch in Ausnahmefällen beizubringen. Mittlerweile reicht eine verifizierte Leistungsübersicht (Transcript of Records), die Sie hier selbst runterladen und an das BAföG-Amt senden können. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch dieses Merkblatt hier.

Nach dem 4. Fachsemester sind die üblichen Leistungen erbracht worden. In einem Bachelorstudiengang bedeutet das, dass Sie mindestens 80 Leistungspunkte (jeweils zwei Drittel der Leistungen nach Regelstudienzeit) nachweisen können.

Studieren Sie einen Studiengang mit bildungswissenschaftlichem Anteil? Dann wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen zur BAföG-Bescheinigung bitte an das Zentrum für LehrerInnebildung (ZfL) und lassen sich eine Leistungsübersicht ausstellen, die Sie beim BAföG-Amt vorlegen.