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NRW-Solidaritätsumlage verfassungskonform

Beschwerde einnahmensstarker Städte und Gemeinden zurückgewiesen

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof weist die Beschwerde einnahmensstarker Städte und Gemeinden zurück. Unter anderem auf der Grundlage aktueller FiFo-Forschung macht das Gericht deutlich, dass das Instrument gewiss nicht makellos ist – aber deswegen noch lange nicht verfassungswidrig. In einer Studie analysierte und bewertete das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln zentrale Gestaltungsfragen der Solidaritätsumlage aus finanzwissenschaftlicher Perspektive. Parallel setzt sich die Untersuchung mit den finanzwissenschaftlichen Argumenten auseinander, die in der Verfassungsbeschwerde von mehr als 70 Städten und Gemeinden gegen die Umlage vorgebracht werden.

In der Summe zeigt das FiFo Köln in seiner Forschungsarbeit klar die Stärken und Schwächen dieser besonderen Art der Abundanzumlage. Die Solidaritätsumlage präsentiert sich als ein ökonomisch keineswegs makelloses Instrument, das aber noch lange nicht als verfassungswidrig gelten kann.