Auf Vorschlag der Föderalismuskommission wurde im deutschen Grundgesetz die sogenannte Schuldenbremse verankert. Diese beschränkt die verfassungsrechtlich zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes ab 2016 auf 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts und verbietet den Bundesländern ab 2020 jegliche Nettokreditaufnahme. Während einige Bundesländer sich auf diese Vorgaben bereits eingestellt haben, besteht bei anderen noch ein erheblicher Konsolidierungsbedarf. Im Zuge der Diskussion um mögliche Einsparungen geraten dabei auch die Mittel für die Kommunen in den Blickpunkt, die einen der größten Posten in den Landeshaushalten ausmachen. Von Vertretern der Kommunen wird zudem kritisiert, dass Bund und Länder den Kommunen zusätzliche Aufgaben auferlegen, ohne gleichzeitig eine hinreichende Finanzierung dieser Aufgaben zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund geht es beim 6. Kölner wirtschaftspolitischen Dialog darum zu diskutieren, wie Länder und Kommunen, wenn die Schuldenbremse einsetzt, ihre finanzielle Autonomie sicherstellen können.
Datum: 6. Juni 2013 12.00 - 13.30 Uhr mit anschließendem Empfang
Ort: Universitätsstr. 35, 50931 Köln, Gebäude 106 (Seminargebäude), Tagungsraum 004
Referenten: Gabriele C. Klug, Kämmerin der Stadt Köln; Prof. Dr. Berthold Wigger, Karlsruher Institut für Technologie
Veranstalter: Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln und das Handelsblatt
Anmeldung unter: http://www.handelsblatt-service.com/koelnerdialog
Video-Podcast: Ein Video-Podcast des 5. Kölner wirtschaftspolitischen Dialogs ist abrufbar unter http://www.podcast-wiso.uni-koeln.de/28473.html