An der Universität

Infoveranstaltungen: Welcome Days

 Vor jedem Semester organisiert das ZIB-WiSo gemeinsam mit dem PIM and CEMS Student and Alumni Club Cologne e.V. Informationstage für alle neuen Gaststudierenden der WiSo-Fakultät.

Pro Semester gibt es zwei Termine für Welcome Days:

  1. Am Anfang des Vorsemesterdeutschkurses (September bzw. März)
  2. In den Tagen vor Vorlesungsbeginn (Oktober bzw. April).

Die genauen Daten der Welcome Days entnehmen Sie bitte dem Semester-Zeitplan:

Die Welcome Days bestehen aus akademischen Informationsveranstaltungen (Informationen zur Studienorganisation sowie zur Kurswahl und -anmeldung), Stadt- und Campus-Führungen sowie kulturellen Ausflügen und Partys zum gegenseitigen Kennenlernen zur Erleichterung des Einstiegs in das Kölner Studentenleben.

Gaststudenten können auch an einer Blocklehrveranstaltung zum Leben und Studieren in Deutschland und Grundzüge der interkulturellen Kommunikation teilnehmen "Developing Intercultural Awareness- Living and studying in Germany".

Zum sozialen Teil der Veranstaltungen der Welcome Days sind auch die Kölner Buddys der Gaststudierenden herzlich eingeladen. Hier finden Sie den Zeitplan und Informationen zu den Veranstaltungen der Welcome Days für das aktuelle Semester:

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Studierendenausweis / Bibliotheksausweis / Email-Account:

Studierendenausweis

Gaststudierende erhalten nach ihrer Ankunft in Köln einen vorläufigen Studierendenausweis im ZIB-WiSo.

Fahrausweis:

Gaststudierende, die bereits am Vorsemester-Deutschkurs (März bzw. September) teilnehmen, können für diesen Monat separat ein vergünstigtes Ticket kaufen. Während der Einführungsveranstaltung erhalten Gaststudierende ein Formular, das sie benötigen, um beim Kauf dieses KVB-Tickets vergünstigte Preise zu erhalten.

Sozialbeitrag:

Alle Studierenden der Universität zu Köln bezahlen pro Semester einen Sozialbeitrag in Höhe von ungefähr 220 Euro. Dieser Beitrag stellt keine Studiengebühr dar, sondern ist ein Solidaritätsbeitrag, der es allen Studierenden ermöglicht, zu vergünstigten Preisen die Mensen und Cafés, das Sportangebot und die Studentenvereinigungen zu nutzen. Er beinhaltet darüber hinaus die Kosten für das Semesterticket. Gaststudierende erhalten zunächst einen vorläufigen Studierendenausweis zusammen mit einem Überweisungsträger für den Sozialbeitrag. Nach Überweisung des Betrags bekommen Studierende den endgültigen Studierendenausweis. Die Kontodaten inklusive die IBAN-/BIC-Angaben können Sie auch  hier finden.

Erst mit dem endgültigen Studierendenausweis gelten Sie als regulärer Studierender und können sich z.B. für Klausuren anmelden.

Eine detaillierte Auflistung, wofür der Semesterbeitrag verwendet wird, finden Sie  auf der Seite des Studierendensekreteriats

Mit dem Semesterticket können alle öffentlichen Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen und Regionalbahnen) im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) während des Semesters genutzt werden. Nähere Informationen zum Semesterticket finden Sie  auf der Seite des VRS.

Der  vorläufige Studierendenausweis, den Gaststudierende bei ihrer Ankunft erhalten, ist nur innerhalb des  VRS-Gebiets als Fahrausweis gültig. Hier finden Sie weitere Details zur Nutzung des vorläufigen Studierendenausweises:

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Bibliotheksausweis

Neben der Zentralbibliothek (USB) der Universität zu Köln verfügt fast jedes Seminar und Institut über eine eigene Bibliothek. Weitere Informationen über die einzelnen Bibliotheken der WiSo-Fakultät gibt es hier.

Für das Ausleihen von Büchern sowie die Internetnutzung in den Bibliotheksräumen ist ein Bibliotheksausweis notwendig. Um einen Bibliotheksausweis zu erhalten, müssen Sie persönlich in der Zentralbibliothek einen Antrag stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der  Universitäts- und Staatsbibliothek.

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SMail-Account

Gaststudierende erhalten vom ZIB-WiSo vor Anfang des Semesters per E-Mail einen Benutzernamen und ein Kennwort für einen Studenten-Mail-Account (Smail-Account), mit dem das WLAN auf dem gesamten Campus sowie die PC-Pools des Rechenzentrums (ZAIK / RRZK) der Universität genutzt werden können. Studierende erhalten eine studentische E-Mail Adresse (*@smail.uni-koeln.de). Der Smail-Account wird auch zur Anmeldung bei KLIPS und ILIAS benutzt.

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In der Stadt

Lebenshaltungskosten

Zur Orientierung finden Sie hier die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten (Erfahrungswerte) für einen Studienaufenthalt in Köln:

  • Miete (inkl. Nebenkosten)                                300–500 Euro
  • Bücher und Lernunterlagen                                        50 Euro
  • Nahrungsmittel                                                            300 Euro
  • Freizeitaktivitäten                                                100–250 Euro
  • Krankenversicherung                                                    75 Euro

Dazu kommt die einmalige Zahlung des Semesterbeitrags von ca. 220 Euro.

Unterkunft / Wohnungssuche

Ausführliche Informationen zur Wohnungssuche, zur Wohnungsmarktssituation in Köln und zur Unterstützung bei der Wohnungssuche finden Sie in folgendem Dokument:


Meldepflicht/ Bürgeramt

In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. jeder Einwohner muss sich bei der Verwaltung seines Wohnortes anmelden und erhält eine Anmeldebestätigung. Diese Anmeldebestätigung wird für viele weitere Vorgänge benötigt, wie z.B. der Eröffnung eines Bankkontos oder der Beantragung eines Bibliotheksausweises. Eine Übersicht über die Kundenzentren und Meldehallen der Stadt, in denen der Wohnsitz angemeldet werden kann, finden Sie hier.

Wenn Sie eine Wohnung in Hürth oder Hürth-Efferen haben, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Hürth.

Weitere Informationen zur Anmeldung des Wohnsitzes und das Anmeldeformular zum Download finden Sie hier.

Alle ausländischen Studierenden, unabhängig von ihrem Heimatland, müssen sich außerdem beim Bezirksausländeramt anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. In einigen Meldehallen erfolgt diese Meldung gemeinsam mit der Anmeldung des Wohnsitzes.

Visum/Ausländerbehörde

In der Regel erhalten Gaststudierende, für die die Visumspflicht gilt, ein Visum nur für die ersten drei Monate. Vor dem Ablauf des Visums müssen betroffene Gaststudierende rechtzeitig beim Bezirksauslandsamt eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken beantragen. Das zuständige Bezirksauslandsamt befindet sich im Bürgeramt, in dem ebenfalls die Meldehalle angesiedelt ist.

Gaststudierende erhalten während der Einführungsveranstaltung des ZIB-WiSo ein ausführliches Infoblatt zu Visum und Aufenthaltsgenehmigung.

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Arbeitserlaubnis

Bitte beachten Sie, dass Sie, als Nicht-EU-Bürger nur in begrenztem Rahmen in Deutschland arbeiten dürfen (90 Tage pro Jahr oder 180 halbe Tage).

Informationen zum Arbeiten in Deutschland finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit.

Weitere Information zum Jobben während des Studiums finden Sie hier.

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