Promotion an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Verfahren

Ansprechpartnerin im WiSo-Dekanat für die Anträge auf Zulassung zum Promotionsstudium sowie für die Promotionsgesuche ist Frau Mundorf (Tel. +49 (0) 221 470 - 5607, Fax: +49 (0) 221 470 - 5179, E-Mail: dekanat(at)wiso.uni-koeln.de). 

Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium sollte unverzüglich, nachdem Sie die Zusage Ihres Betreuers erhalten haben, gestellt werden. Die materiellen Voraussetzungen für die Zulassung sind in § 4 der Promotionsordnung geregelt. Dem Antrag ist die schriftliche Einverständniserklärung des Betreuers beizufügen. Ohne Zulassung zum Promotionsstudium können Sie sich weder als Promotionsstudent einschreiben noch Scheine für die Promotionsleistungen nach § 5 erwerben. 

Insbesondere bei ausländischen oder anderen als wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Studienabschlüssen ist für die Zulassung eine Entscheidung des Promotionsausschusses erforderlich. Berücksichtigen Sie bei Ihren zeitlichen Planungen bitte, dass der Promotionsausschuss im Regelfall nur einmal pro Semester tagt.

Nach Fertigstellung der Dissertation reichen Sie das Promotionsgesuch auf dem vorgeschriebenen Formblatt persönlich im Dekanat ein. Zuständig ist hier ebenfalls Frau Mundorf. 

Die mündliche Prüfung kann in Form eines Kolloquiums oder einer Disputation abgelegt werden. Das Kolloquium erstreckt sich auf drei verschiedene Prüfungsfächer aus der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und den Sozialwissenschaften, wobei mindestens zwei der genannten Lehrgebiete vertreten sein müssen. 

Die Disputation dient der Verteidigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Dissertation vor drei Professoren. Die Disputation beginnt mit einem Kurzreferat von 15 Minuten, in dem der Doktorand die wichtigsten Ergebnisse seiner Arbeit darstellt. Die nachfolgende Aussprache erstreckt sich auf den Vortrag sowie die sachlichen und methodischen Grundlagen der Dissertation. 

Nach bestandener Prüfung wird der Doktorgrad im Rahmen einer Promotionsfeier öffentlich verliehen. Im Rahmen der Doktorverkündung gelobt der Doktorand dem Dekan in die Hand, sich des Doktorgrades stets würdig zu erweisen. Eltern, Freunde und Kollegen sind bei der Promotionsfeier gern gesehene Gäste.

Promotionsordnung der WiSo-Fakultät

 

Promotionsstudium

Cologne Graduate School in Management, Economics and Social Sciences (CGS)


Disputationstermine

Die Disputation ist fakultätsöffentlich, allerdings haben die Zuhörer keine Mitwirkungsrechte.

Termine der Doktorverkündungen:

Wintersemester 2011/2012 - Zweiter Termin

  • Abgabe der Erst- und Zweitreferate bis spätestens 9. Januar 2011
  • Mündliche Prüfungen bis 27. Januar 2011
  • Öffentliche Verleihung des Doktorgrades am 3. Februar 2011, 11 Uhr, Neuer Senatssaal

Sommersemester 2012

  • Abgabe der Erst- und Zweitreferate bis spätestens 18. Mai 2012
  • Mündliche Prüfungen bis 29. Juni 2012
  • Öffentliche Verleihung des Doktorgrades am 13. Juli 2012


Deutsch-französisches Doktorandenprogramm

Seit April 1999 gibt es zwischen der Groupe HEC (Hautes Études Commerciales) und unserer Fakultät ein gemeinsames Doktorandenprogramm. Kölner Doktoranden können sich um einen Platz an der HEC, der sonst nur nach einem strengen Aufnahmeverfahren vergeben wird, beim Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der Universität zu Köln bewerben.

Teilnahmevoraussetzungen:

1. Annahme als Doktorand an der WiSo-Fakultät

2. hinreichende Französisch-Kenntnisse und

3. passendes Thema der Doktorarbeit; dies sollte idealerweise ein deutsch-französischer Vergleich sein, jedoch kommt auch jedes andere Thema in Frage, für das eine fachliche Betreuung an der HEC organisiert werden kann

Als Regelfall sieht das Programm ein gemeinsames Doktorandenstudium vor, d.h. der Doktorand erhält neben seinem Kölner Betreuer an der HEC einen weiteren französischen Betreuer und nimmt – hauptsächlich in der Zeit von September bis Weihnachten – im Rahmen des "Programme d' Études Individuelles du Doctorat de l'École HEC" am Promotionsstudium der HEC teil. Dort können auch die nach § 5 der Promotionsordnung erforderlichen Teilnahmenachweise erworben werden. Abgesehen von der gemeinsamen Betreuung und dem gemeinsamen Promotionsstudium erfolgt das Promotionsverfahren nach den Regeln der Promotionsordnung der WiSo-Fakultät. Auf der Doktorurkunde wird die Teilnahme an dem deutsch-französischen Doktorandenprogramm bestätigt.

Als Ausnahmefall sieht das Programm ein gemeinsames Promotionsverfahren ("Co-tutelle de thèse") vor. Hier gibt es nicht nur eine gemeinsame Betreuung und ein gemeinsames Promotionsstudium, sondern auch ein gemeinsames Promotionsverfahren. Anschließend kann der Doktorgrad entweder in der deutschen oder in der französischen Form geführt werden.

Für Rückfragen und Annahme der Bewerbungsschreiben wenden Sie sich bitte an das 



ZIB (Zentrum für Internationale Beziehungen) 
Albertus-Magnus-Platz 
50923 Köln 


Ansprechpartner: 
Christa Leenen-Poser 

Tel.: + 49 (0) 221 470 - 3738 (Mo – Fr: 09.00 – 13.00 Uhr)

Email: christa.leenen-poser(at)uni-koeln.de

Infos für Kölner Doktoranden

Bisherige Teilnehmer:

Gregor Enderle (1999/2000)
Lars Heemann (1999/2000)
Lars Michaelsen (1999/2000)
Peter Ludwig (2000/2001)
Jörg Cremer (2002/2003)
Holger Lampe (2003/2004)
Andreas Kaplan (2004/2005)
Timo Diegmüller (2004-2008)
Jan Peter Roland Schmitz (2005-2008)


Promotionen

Die Promotionen der vergangenen Jahre können hier heruntergeladen werden:

2000      2001      2002      2003      2004      2005      2006      
2007      2008      2009      2010      2011

Prämie für Publikationen in Spitzenzeitschriften 
(Stand 01.01.2011)

Der Promotionsausschuss der Wiso-Fakultät hat auf seiner Sitzung am 30. Juni 2003 beschlossen, Prämien für Publikation unserer Doktoranden und Habilitanden in Spitzenzeitschriften auszuloben. Die Prämienauszahlung orientiert sich an der aktuellen Kölner Liste im Rahmen der Anreizkompatiblen Mittelverteilung und wird durch den Promotionsausschuss festgelegt. Durch dieses Vorgehen soll die Position der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in den Rankings auf der Grundlage von Publikationen verbessert werden. 

Für die Verleihung der Preise sind die folgenden Kriterien maßgeblich: (1) 

1. Antragsberechtigt sind ausschließlich interne und externe Doktoranden und Habilitanden der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln; die Doktoranden müssen durch den Promotionsausschuss oder den Dekan nach § 4 der Promotionsordnung zugelassen sein. 

2. Die Prämien werden für Publikationen in oben genannten Fachzeitschriften gemäß der AKMV-Liste ausgelobt. 

3. Angesichts der langen Dauer von Begutachtungsverfahren können auch Publikationen eingereicht werden, die maximal 12 Monate nach der Promotion bzw. der Habilitation veröffentlicht worden sind. Die Prämie ist spätestens drei Monate nach Erscheinen des Artikels zu beantragen. 

4. Alle Beiträge müssen als Institution die Universität zu Köln mit oder ohne Bezeichnung des Seminars oder Instituts ausweisen. Falls nach den Usancen einer Zeitschrift nur der Ort angegeben wird, wird in Ausnahmefällen auch die Herkunftsangabe „Köln“ akzeptiert. 

5. Ist ein Beitrag von mehreren Autoren erstellt worden, erhalten die Co-Autoren 50 % der jeweiligen Prämie. Nur die Doktoranden und Habilitanden der Wirtschats- und sozialwissenschaftlichen Fakultät unter den Co-Autoren erhalten eine anteilige Prämie. 

6. Anträge können jederzeit an den Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät gerichtet werden. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der WiSo-Fakultät. Fügen Sie bitte einen Sonderdruck des Aufsatzes bei. 

7. Stichtag für die Bearbeitung der Anträge ist das Jahresende. Die Auszahlung der Prämie erfolgt ungefähr im April des darauf folgenden Jahres. Da Prämienzahlungen der Lohnsteuer- und ggf. der Sozialversicherungspflicht unterliegen, werden die entsprechenden Prämien an Angestellte der Universität zu Köln an die Personalabteilung gemeldet, die ihrerseits die Angaben an das Landesamt für Besoldung und Versorgung zur Bearbeitung weiterleitet. Die externen Doktoranden und Habilitanden, die in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität zu Köln stehen, werden schriftlich auf ihre Steuerpflicht hingewiesen. Zeitgleich werden auch die zuständigen Finanzämter durch das Dekanat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät informiert. 

8. Die Namen der Habilitanden und Doktoranden, denen eine Prämie zuerkannt worden ist, werden im WiSo-Newsletter bekannt gegeben. 

9. Die Zuerkennung von Prämien steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.