Promotion an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Verfahren
Ansprechpartnerin im WiSo-Dekanat für die Anträge auf Zulassung zum Promotionsstudium sowie für die Promotionsgesuche ist Frau Mundorf (Tel. +49 (0) 221 470 - 5607, Fax: +49 (0) 221 470 - 5179, E-Mail: dekanat(at)wiso.uni-koeln.de).
Das Promotionsbüro ist vom 24. Mai bis zum 1. Juni 2012 geschlossen.
Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium sollte unverzüglich, nachdem Sie die Zusage Ihres Betreuers erhalten haben, gestellt werden. Die materiellen Voraussetzungen für die Zulassung sind in § 4 der Promotionsordnung geregelt. Dem Antrag ist die schriftliche Einverständniserklärung des Betreuers beizufügen. Ohne Zulassung zum Promotionsstudium können Sie sich weder als Promotionsstudent einschreiben noch Scheine für die Promotionsleistungen nach § 5 erwerben.
Insbesondere bei ausländischen oder anderen als wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen Studienabschlüssen ist für die Zulassung eine Entscheidung des Promotionsausschusses erforderlich. Berücksichtigen Sie bei Ihren zeitlichen Planungen bitte, dass der Promotionsausschuss im Regelfall nur einmal pro Semester tagt.
Nach Fertigstellung der Dissertation reichen Sie das Promotionsgesuch auf dem vorgeschriebenen Formblatt persönlich im Dekanat ein. Zuständig ist hier ebenfalls Frau Mundorf.
Die mündliche Prüfung kann in Form eines Kolloquiums oder einer Disputation abgelegt werden. Das Kolloquium erstreckt sich auf drei verschiedene Prüfungsfächer aus der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre und den Sozialwissenschaften, wobei mindestens zwei der genannten Lehrgebiete vertreten sein müssen.
Die Disputation dient der Verteidigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse der Dissertation vor drei Professoren. Die Disputation beginnt mit einem Kurzreferat von 15 Minuten, in dem der Doktorand die wichtigsten Ergebnisse seiner Arbeit darstellt. Die nachfolgende Aussprache erstreckt sich auf den Vortrag sowie die sachlichen und methodischen Grundlagen der Dissertation.
Nach bestandener Prüfung wird der Doktorgrad im Rahmen einer Promotionsfeier öffentlich verliehen. Im Rahmen der Doktorverkündung gelobt der Doktorand dem Dekan in die Hand, sich des Doktorgrades stets würdig zu erweisen. Eltern, Freunde und Kollegen sind bei der Promotionsfeier gern gesehene Gäste.
Promotionsordnung der WiSo-Fakultät
Promotionsordnung 2008 (Deutsch)
Promotionsordnung 2008 (Englisch)
Promotionsordnung 2005
Promotionsstudium
Cologne Graduate School in Management, Economics and Social Sciences (CGS)
- Vorlesungsverzeichnis der Cologne Graduate School
- Homepage der Cologne Graduate School in Management, Economics and Social Sciences (CGS)
Disputationstermine
Die Disputation ist fakultätsöffentlich, allerdings haben die Zuhörer keine Mitwirkungsrechte.
Termine der Doktorverkündungen
Im Jahre 2013 wird es eine Änderung der Doktorverkündungen geben. Die Promotionsfeier wird in die akademische Abschlussfeier integriert, die einmal im Semester stattfindet.
Sommersemester 2012
- Abgabe der Erst- und Zweitreferate bis spätestens 18. Mai 2012
- Mündliche Prüfungen bis 29. Juni 2012
- Öffentliche Verleihung des Doktorgrades am 13. Juli 2012
Wintersemester 2012/2013
- Abgabe der Erst- und Zweitreferate bis spätestens 26. Oktober 2012
- Mündliche Prüfungen bis 7. Dezember 2012
- Öffentliche Verleihung des Doktorgrades am 14. Dezember 2012
Deutsch-französisches Doktorandenprogramm
Seit April 1999 gibt es zwischen der Groupe HEC (Hautes Études Commerciales) und unserer Fakultät ein gemeinsames Doktorandenprogramm. Kölner Doktoranden können sich um einen Platz an der HEC, der sonst nur nach einem strengen Aufnahmeverfahren vergeben wird, beim Zentrum für Internationale Beziehungen (ZIB) der Universität zu Köln bewerben.
Teilnahmevoraussetzungen:
1. Annahme als Doktorand an der WiSo-Fakultät
2. hinreichende Französisch-Kenntnisse und
3. passendes Thema der Doktorarbeit; dies sollte idealerweise ein deutsch-französischer Vergleich sein, jedoch kommt auch jedes andere Thema in Frage, für das eine fachliche Betreuung an der HEC organisiert werden kann
Als Regelfall sieht das Programm ein gemeinsames Doktorandenstudium vor, d.h. der Doktorand erhält neben seinem Kölner Betreuer an der HEC einen weiteren französischen Betreuer und nimmt – hauptsächlich in der Zeit von September bis Weihnachten – im Rahmen des "Programme d' Études Individuelles du Doctorat de l'École HEC" am Promotionsstudium der HEC teil. Dort können auch die nach § 5 der Promotionsordnung erforderlichen Teilnahmenachweise erworben werden. Abgesehen von der gemeinsamen Betreuung und dem gemeinsamen Promotionsstudium erfolgt das Promotionsverfahren nach den Regeln der Promotionsordnung der WiSo-Fakultät. Auf der Doktorurkunde wird die Teilnahme an dem deutsch-französischen Doktorandenprogramm bestätigt.
Als Ausnahmefall sieht das Programm ein gemeinsames Promotionsverfahren ("Co-tutelle de thèse") vor. Hier gibt es nicht nur eine gemeinsame Betreuung und ein gemeinsames Promotionsstudium, sondern auch ein gemeinsames Promotionsverfahren. Anschließend kann der Doktorgrad entweder in der deutschen oder in der französischen Form geführt werden.
Für Rückfragen und Annahme der Bewerbungsschreiben wenden Sie sich bitte an das
ZIB (Zentrum für Internationale Beziehungen)
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Ansprechpartner:
Christa Leenen-Poser
Tel.: + 49 (0) 221 470 - 3738 (Mo – Fr: 09.00 – 13.00 Uhr)
Email: christa.leenen-poser(at)uni-koeln.de
Infos für Kölner Doktoranden
Bisherige Teilnehmer:
Gregor Enderle (1999/2000)
Lars Heemann (1999/2000)
Lars Michaelsen (1999/2000)
Peter Ludwig (2000/2001)
Jörg Cremer (2002/2003)
Holger Lampe (2003/2004)
Andreas Kaplan (2004/2005)
Timo Diegmüller (2004-2008)
Jan Peter Roland Schmitz (2005-2008)
Promotionen
Die Promotionen der vergangenen Jahre können hier heruntergeladen werden:
